Hygiene

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Umwelthygienische Untersuchungen

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Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen - VDI 6022

Über die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der VDI 6022 besteht die Verpflichtung, ihre raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßigen Kontrollen (Befeuchterwasser alle 14 Tage!) zu unterziehen. Darüber hinaus sind im Abstand von 24 bz. 36 Monaten Hygieneinspektionen der gesamten Anlage durchzuführen, die sicherstellen, dass Ihre raumlufttechnischen Anlagen hygienisch unbedenklich sind.

Die VDI 6022 ist auf alle Anlagen anzuwenden, in denen regelmäßig mehr als 2 Stunden oder an mehr als 30 Tagen im Jahr gearbeitet wird. Das sind, mit sehr wenigen Ausnahmen alle Anlagen Ihres Betriebes.

Die Kontrollen sind an sich nicht verpflichtend, jedoch führt ein Verzicht zur Beweislastumkehr im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Befindlichkeitsstörungen Ihrer Mitarbeiter. Die Beweisführung, dass ein Mitarbeiter nicht von einer mangelhaft geprüften Anlage krank wurde, ist aufgrund der meist unspezifischen Symptome (z.B. sog. Sick-Building-Syndrom oder Building Related Illness) kaum zu führen und kann durch den dann notwendigen Untersuchungsumfang sehr viel teuerer werden.

Wir führen die Kontrollen unabhängig durch. Wir werden Sie ggf. auch auf Versäumnisse in der Planung, Ausführung und Betrieb Ihrer RLT-Anlagen hinweisen. Wir haben aber kein Interesse daran, unnötigen Wartungs- und Änderungsbedarf zu generieren.

Wir sind gemäß VDI 6022 nach Kategorie A qualifiziert und dürfen Proben nehmen, Hygienekontrollen und -inspektionen an Ihren Anlagen durchführen. Da wir gleichzeitig über eine § 15 Genehmigung nach StrlSchV verfügen, können wir diese Tätigkeiten auch in Überwachungs- und Kontrollbereichen durchführen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.


Schimmelpilze - oft unterschätzte Gefahr für Arbeitnehmer

In vielen Bereichen treten Verunreinigungen oder Befall durch Schimmelpilze auf. In Gebäuden, Verpackungen, Containern, an Versandstücken oder Lagergut. Manche Schimmelpilzsporen können schwere Allergien auslösen, einige Schimmelpilzarten setzen Giftstoffe (Toxine) frei, die teilweise krebserregend sind. Andere Arten sind weitgehend harmlos. Bei betroffenen Mitarbeitern kann dies zu erheblichen Verunsicherungen führen.

Ein angemessenes Handlungskonzept ist hier gefragt, schließlich bindet jede Maßnahme Kapital und Arbeitskraft. Auf Grundlage einer Probenahme und der anschließenden mikrobiologischen Bestimmung können wir Gefährdungen ausschließen oder eingrenzen und ein wirksames Maßnahmenkonzept erstellen. Dies gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht ein rechtssicheres Handeln im Arbeitsschutz. Ihren Mitarbeitern geben die klaren Anweisungen Sicherheit und stärken das Vertrauen in Ihre Organisation.

Unsere Leistungen:

  • Probenahme von Flächen und ggf. Raum- und Außenluft
  • Mikrobiologische Bestimmung der Gattungen in unserem Partnerlabor
  • Einstufung entsprechend der Gefährdungsklasse der Organismen
  • Festlegen der notwendigen Schutzstufe
  • Erarbeiten von erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • Sanierungsbegleitung


Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.